Humboldt-Universität zu Berlin - Bereich Familiengerechtigkeit


Wasserfarben
Foto: Bereich Familiengerechtigkeit

 

Der Familienfonds stellt jährlich finanzielle Mittel zur Überwindung struktureller Hemmnisse bei der Vereinbarkeit von Familie mit Studium, Beruf und wissenschaftlicher Karriere an der Humboldt-Universität zu Berlin zur Verfügung.

Die Humboldt-Universität zu Berlin versteht sich als familiengerechte Hochschule. Daher nimmt sie an der regelmäßigen Zertifizierung als familiengerechte Hochschule teil und hat im Akademischen Senat ein entsprechendes Leitbild beschlossen. 

Vor diesem Hintergrund hat sie einen Familienfonds eingerichtet, der jährlich finanzielle Mittel zur Verfügung stellt, um familienbedingte Hemmnisse bei der Vereinbarkeit von Studium, Beruf und wissenschaftlicher Karriere zu überwinden oder jedenfalls abzumildern.

Vergaberichtlinie

Die Vergabe der Mittel richtet sich nach der im Amtlichen Mitteilungsblatt der HU Berlin Nr. 93/2019 veröffentlichten Vergaberichtlinie für die Mittel aus dem Familienfonds der Humboldt-Universität zu Berlin.

Familienverständnis

Die Humboldt-Universität zu Berlin verfügt über ein umfassendes Familienverständnis. Sie sieht Familie überall dort, wo langfristige soziale Verantwortung für Angehörige wahrgenommen wird. So werden alle Eltern-Kind-Gemeinschaften – beispielsweise Alleinerziehende, Patchworkfamilien und Regenbogenfamilien – aber auch Geschwisterbeziehungen sowie Ehe- und eheähnliche Partnerschaften und Personen, die Angehörige pflegen, als Sorgegemeinschaften mit einbezogen. Dieses Verständnis liegt auch der Richtlinie zugrunde und ist immer dann maßgeblich, wenn nicht für einzelne Fördermaßnahmen spezielle Regelungen getroffen sind.

Mittelverwendung und Ausschreibung

Die Mittel des zentralen Familienfonds können sowohl für befristete personelle Maßnahmen und Abschlussstipendien als auch für Sachkosten verwendet werden. Bei der Mittelverwendung für personelle Maßnahmen ist sicherzustellen, dass Mittel aus dem Familienfonds nur zusätzlich zur jeweiligen Grundausstattung der Fakultäten und Institute zur Verfügung gestellt werden.

 

Wichtig:

Anträge für die Maßnahmen 1, 2 und 4 können kontinuierlich per E-Mail an den Bereich Familiengerechtigkeit gesendet werden, das als Geschäftsstelle der Kommission Familiengerechte Hochschule fungiert. Bitte reichen Sie alle erforderlichen Unterlagen in einer einzigen PDF-Datei ein und adressieren Sie Ihre E-Mail an familienfonds@hu-berlin.de mit dem Betreff "Bewerbung Ausschreibung Familienfonds". Die Ausschreibung für die Mittel der 3. Maßnahme (Abschlussstipendien) erfolgt mindestens einmal jährlich und wird öffentlich bekannt gegeben.

Bewerber*innen mit Beeinträchtigungen können ihre Bewerbung auch in Papierform einreichen. Bitte kontaktieren Sie hierfür familienfonds@hu-berlin.de.

Es ist wichtig, dass alle Anträge unter Beachtung einer geschlechtergerechter Sprache  formuliert werden. Weitere Informationen finden Sie in der Vergaberichtlinie für die Mittel aus dem Familienfonds der Humboldt-Universität zu Berlin. Die Kommission Familiengerechte Hochschule (KFH) ist für die Mittelvergabe zuständig

 

Geförderte Maßnahmen:

Zuschüsse für Kinderbetreuung für Auslandsaufenthalte 🖉

 

Zuschüsse für Kinderbetreuung für Auslandsaufenthalte von Doktorand*innen, Postdoktorand*innen und Professor*innen sowie Mitarbeiter*innen in Technik, Service und Verwaltung der HU, soweit nicht die Mittel der jeweiligen Institutionen oder von Drittmittelgebern für die Kinderbetreuung ausreichen.

Antragsberechtigt:
Alle oben genannten Personen

Die Anträge müssen enthalten:

  • ausgefülltes Bewerbungsformular (bitte als Deckblatt der Bewerbung beifügen)
  • Nachweis über geplanten Auslandsaufenthalt
  • Geburtsurkunde des Kindes bzw. der Kinder oder alternative Nachweise
  • Kostenaufstellung über die geplante Kinderbetreuung

 

Zuschüsse für Kinderbetreuung/für die Pflege von pflegebedürftigen Angehörigeb für Teilnehmer*innen von wissenschaftlichen Veranstaltungen oder Veranstaltungen zur beruflichen Weiterbildung  🖉

 

Zuschüsse für Kinderbetreuung/für die Pflege von pflegebedürftigen Angehörigen für Teilnehmer*innen(Professor*innen, Postdoktorand*innen, Doktorand*innen, Mitarbeiter*innen in Technik, Service und Verwaltung sowie Studierende) von wissenschaftlichen Veranstaltungen (z.B. Tagungen, Konferenzen, Sommerschulen, Workshops und Kongressen) außerhalb des regulären Vorlesungsbetriebs oder Veranstaltungen zur beruflichen Weiterbildung außerhalb der Kernarbeitszeit, soweit diese nicht durch die Kita-/ Hortbetreuung abgedeckt sind und durch diese zusätzliche Kosten anfallen.

Für diese Zwecke kann ein Zuschuss gewährt werden, solange die Kosten nicht von anderen Institutionen (z.B. Veranstalter, Drittmittelgeber, Pflegeversicherung, Krankenkasse, Beihilfe, Jugendamt) übernommen werden können.

Antragsberechtigt:
Veranstalter*innen der jeweiligen Veranstaltung und alle oben genannten Teilnehmer*innen, die Kinderbetreuung/Pflegedienstleistungen für Angehörige im Rahmen bzw. aufgrund von Veranstaltungen benötigen.

Die Anträge müssen enthalten:

  • ausgefülltes Bewerbungsformular (bitte als Deckblatt der Bewerbung beifügen)
  • Nachweis über die geplante Veranstaltung bzw. die geplante Teilnahme an einer Veranstaltung
  • Geburtsurkunde des Kindes bzw. der Kinder oder alternative Nachweise/Nachweis über die Pflegebedürftigkeit des oder der Angehörigen
  • Kostenaufstellung über die geplante Kinderbetreuung/Pflege
     

 

Abschlussstipendien für wissenschaftlich herausragende Doktorand*innen sowie Habilitand*innen der HU 🖉

 

Abschlussstipendien für wissenschaftlich herausragende Doktorand*innen sowie Habilitand*innen der HU in finanziellen Notlagen, soweit der Abschluss ihrer Qualifikationen aus familiären Gründen nicht innerhalb der dafür vorgesehenen Zeit erreicht werden kann und, im Falle von HU-Mitarbeiter*innen, auch unter Berücksichtigung der familiären Umstände keine Beschäftigungsmöglichkeit mehr nach dem WissZeitVG besteht.

Diese Förderung umfasst einen Zeitraum von maximal sechs Monaten plus maximal drei Monaten bis zur Verteidigung. Die Höhe des Stipendiums beträgt monatlich 1.365 € (Doktorand*innen) bzw. 1.500 € (Habilitand*innen). Die monatliche Familienförderung beträgt 400 € für das erste Kind und 100 € für jedes weitere Kind.

Antragsberechtigt:
Doktorand*innen und Habilitand*innen der HU mit und ohne vorherige Beschäftigung an der HU. Ausgeschlossen sind Antragsteller*innen, die bereits von einer anderen Stelle innerhalb oder außerhalb der HU eine Abschlussförderung für ihre Promotion oder Habilitation über die reguläre Höchstförderdauer hinaus bezogen haben oder beziehen. Das Stipendium kann zudem nicht mit einer Beschäftigungsposition innerhalb oder außerhalb der HU verbunden sein.

 Die Anträge müssen enthalten:

  • ausgefülltes Bewerbungsformular (bitte als Deckblatt der Bewerbung beifügen)
  • Projektbeschreibung (max. 2 A4-Seiten)
  • detaillierter, realistischer Zeitplan
  • Lebenslauf, inkl. Publikationsliste
  • letztes universitäres Abschlusszeugnis
  • fachliche Stellungnahme, dass es sich um eine voraussichtlich ausgezeichnete Dissertation oder Habilitation handelt und diese in spätestens sechs Monaten endgültig als Qualifikationsschrift eingereicht werden kann. Bei Doktorand*innen soll die Stellungnahme von der betreuenden Person kommen, bei Habilitand*innen aus der Professor*innenschaft der Fakultät. (Die Vorlage für Empfehlungsschreiben steht als PDF-Datei zum Download zur Verfügung und muss von der Betreuerin / dem Betreuer direkt an die u.g. Mailadresse in einem PDF versandt werden.)

 

Wichtig:

Die Aussschreibung der Abschlussstipendien findet mindestens einmal jährlich statt und wird hochschulöffentlich bekannt gegeben. Bewerbungen werden nur im Rahmen einer Ausschreibung entgegengenommen.

 

Mittel für die Aufstockung des Arbeitsstundenumfangs einer studentischen Hilfskraft zwecks Unterstützung des eigenen Forschungsprojekts 🖉

 

Mittel für die Aufstockung des Arbeitsstundenumfangs einer studentischen Hilfskraft zwecks Unterstützung eines Forschungsprojekts, wenn aufgrund von Schwangerschaft und Mutterschutz eine wissenschaftliche Tätigkeit nicht oder nur eingeschränkt möglich ist. Voraussetzung ist, dass die Arbeiten nicht von Personen übernommen werden können, die durch andere Institutionen oder aus Haushaltsmitteln finanziert sind. (Angesichts der Mindestlaufzeit von Hilfskraftstellen ist es erforderlich, dass der Antrag auf Aufstockung einer bereits bestehenden Hilfskraftstelle gerichtet ist.)

Antragsberechtigt:
Alle Angehörigen der HU, die schwanger sind oder sich im Mutterschutz befinden und die dadurch ihre Forschung/wissenschaftliche Tätigkeit nicht wie geplant durchführen können.

Die Anträge müssen enthalten:

  • ausgefülltes Bewerbungsformular (bitte als Deckblatt der Bewerbung beifügen)
  • Nachweis über den Mutterschutz (Mutterpass bzw. Geburtsurkunde)
  • Bestätigung der Notwendigkeit der Maßnahme durch die Instituts- oder Fakultätsleitung oder die*den Fachvorgesetzte*n