Humboldt-Universität zu Berlin - Familienbüro

Familiengerechte Lehre an der Humboldt-Universität zu Berlin

Informationen für Lehrende, Prüfungsämter, Studienfachberatungen und Sekretariate

Illustration Brille, Lego Teile, StifteDie Humboldt-Universität bietet Lehrenden, Prüfungsämtern und Sekretariaten Information, Beratung und Unterstützung bei der Umsetzung familiengerechter Maßnahmen in der Lehre. Im Folgenden finden Sie einen Überblick über alle Aspekte dieses Themas. Gerne können Sie sich jederzeit bei Fragen und zur individuellen Beratung an das Familienbüro wenden.

Die Humboldt-Universität zu Berlin versteht sich als familiengerechte Hochschule. Das Ziel Vereinbarkeit von Studium, Beruf und Familie ist in der Verfassung der Humboldt-Universität verankert. Zur Unterstützung des Präsidiums sowie zur Vorbereitung der Entscheidungen des Akademischen Senats zum Thema wurde die Kommission Familiengerechte Hochschule (KFH) als ständige Kommission des AS gebildet. Die vom Präsidium beschlossenen Grundsätze zur Gestaltung einer familiengerechten Hochschule halten die Selbstverpflichtung und Zielsetzung der Humboldt-Universität fest.

Begleitet und koordiniert wird das familiengerechte Gesamtkonzept der Humboldt-Universität durch das Familienbüro. Darüber hinaus nimmt die Universität seit 2009 am audit familiengerechte hochschule teil.

Die Dienstvereinbarung und Richtlinie zum respektvollen Miteinander ist ein wichtiges Instrument, um die Vereinbarkeit von Hochschule und Familie an der Humboldt-Universität zu fördern. Einzelne Einrichtungen der Humboldt-Universität haben darüber hinausgehende Richtlinien oder Leitfäden zur Lehre bzw. zum Umgang zwischen Lehrenden und Studierenden verfasst - hier zwei Praxisbeispiele:

• Die AG Lehre des Zentralinstituts für transdisziplinäre Geschlechterstudien hat einen Leitfaden zur Diskriminierungskritischen Lehre entwickelt. Dort werden Studierende mit familiären Verpflichtungen zwar nicht ausdrücklich erwähnt, die Anregungen, Informationen und Denkanstöße lassen sich aber problemlos übertragen.

• Die Abteilung Grundschulpädagogik hat in einer fächerübergreifenden Kommission Richtlinien für den Umgang zwischen Lehrenden und Studierenden beschlossen. Des Weiteren gibt es ein modellhaftes Verfahren für eine Klärung und Mediation, wenn diese Richtlinien nicht eingehalten werden.

Um die Vereinbarkeit in Lehre und Studium umzusetzen, ist eine flächendeckende Information über die vorhandenen Maßnahmen sowie deren Umsetzung besonders wichtig. Hierbei spielen die Lehrenden, die Sekretariate, die Studienfachberatungen und die Prüfungsämter eine zentrale Rolle. Wir möchten Sie dazu einladen, die folgenden Maßnahmen proaktiv in Richtung der Studierenden zu kommunizieren.

Nachteilsausgleich
Laut § 109 der Zentralen Studien- und Prüfungsordnung (ZSP-HU) steht Studierenden mit Kindern unter 14 Jahren oder pflegebedürftigen Angehörigen das Recht auf einen Nachteilsausgleich zu. Sollte beispielsweise aus familiären Gründen die Mindestanwesenheitspflicht in Lehrveranstaltungen von 75% nicht erfüllt werden können, kann eine Ersatzleistung beantragt werden (siehe auch § 93 ZSP-HU). Für Abgabefristen kann mit dem Nachteilsausgleich eine Fristverlängerung, für Prüfungen ein alternativer Prüfungstermin oder eine alternative Prüfungsform beantragt werden. Anträge auf Nachteilsausgleich für Studienleistungen werden von den Studierenden direkt an die Dozierenden gestellt, Anträge auf Nachteilsausgleich für Prüfungsleistungen werden schriftlich an den zuständigen Prüfungsausschuss bzw. das Prüfungsamt gestellt. Bei schriftlichen Anträgen ist eine schriftliche Mitteilung erforderlich, bei Ablehnung eine Begründung (inkl. Rechtsbehelfsbelehrung).
In den Anträgen sollte ein konkreter Vorschlag formuliert sein, wie der Nachteil ausgeglichen werden kann.
 
Bevorzugte Platzvergabe für Pflichtveranstaltungen
Studierende, die aus familiären Gründen darauf angewiesen sind, eine bestimmte Pflichtveranstaltung z. B. zu einer bestimmten Zeit zu besuchen, können einen Antrag auf bevorzugte Platzvergabe stellen (§ 90-91 ZSP-HU). Für die Umsetzung der bevorzugten Platzvergabe kann beispielsweise eine gewisse Anzahl von Plätzen (z. B. 5%) für die bevorzugte Platzvergabe freigehalten werden, es sind aber auch verschiedene andere Lösungen denkbar. Das Familienbüro berät Sie hierzu gerne.
 
Mitnahme von Kindern zu Lehrveranstaltungen
Verschiedene Situationen können die Mitnahme von Kindern zu Lehrveranstaltungen erfordern: Die Überschneidung von Vorlesungszeit und Schulferien, Kitaschließzeiten oder andere Betreuungsengpässe. Grundsätzlich soll dies an der HU eine Selbstverständlichkeit sein. Unumgänglich sind hierbei ein respektvolles Miteinander und eine offene Kommunikation. Bei Unsicherheiten können Sie sich gern an das Familienbüro wenden.
 
Familiengerechte Terminierung von Veranstaltungen
Pflichtveranstaltungen, Sprechzeiten, Kolloquien oder andere wichtige Termine im Lehr- und Studienalltag sollten nach Möglichkeit während der üblichen Kitaöffnungszeiten terminiert werden, damit es Studierenden mit Kindern ermöglicht wird, an diesen teilzunehmen. Sollte dies nicht möglich sein, regt das Familienbüro an, eine Kinderbetreuung anzubieten. Hierzu können die zahlreichen Eltern-Kind-Zimmer der HU genutzt oder Spieltaschen ausgeliehen werden.
 
Kinderbetreuung im Rahmen von Veranstaltungen, Workshops und Konferenzen
Das Familienbüro informiert Sie gerne zur Organisation von Kinderbetreuung im Rahmen von Konferenzen, Tagungen oder Blockseminaren. Diese wird an der HU durch einen externen Partner durchgeführt, es können die Eltern-Kind-Zimmer genutzt oder Spieltaschen ausgeliehen werden. Die Finanzierung der Kinderbetreuungskosten wird dezentral geregelt.
 
Digitalisierung
Die Möglichkeiten der Digitalisierung in der Lehre zu nutzen, ist eine wichtige Chance, um die Studierbarkeit für Studierende mit familiären Verpflichtungen zu erhöhen. Durch Webcasts, Skripte etc. kann beispielsweise Studierenden im Falle von familiär bedingten Verhinderungen ermöglicht werden, an Lehrveranstaltungen teilzunehmen. An der HU gibt es bereits verschiedene Pilotprojekte zum Thema. Eine umfassende Zusammenstellung zum Thema Digitalisierung in der Lehre an der Humboldt-Universität finden Sie auf der Webseite des Projektes Studieren in Teilzeit des bologna.labs.