Humboldt-Universität zu Berlin - Familienbüro

Nachteilsausgleich

 
Was ist der Nachteilsausgleich?

Der Nachteilsausgleich für Studierende mit familiären Aufgaben ist Bestandteil der zentralen Studien- und Prüfungsordnung der HU (ZSP-HU) (§ 109). Er greift dort, wo familiäre Verpflichtungen die vorgesehene Erbringung von Studien- und Prüfungsleistungen erschweren und ermöglicht so beispielsweise Fristverlängerungen oder das Erbringen von Ersatzleistungen.

Unter die familiären Gründe fallen eine Schwangerschaft, die Pflege und Erziehung eines Kindes im Alter bis zu 14 Jahren oder die Pflege pflegebedürftiger naher Angehöriger im Sinne des Pflegezeitgesetzes.

Welche Gründe kommen für die Gewährung eines Nachteilsausgleichs infrage?

Die Gründe sind vielfältig - Schließzeiten der Kita, eine Erkrankung des Kindes oder Schwangerschaftsbeschwerden können ebenso berücksichtigt werden wie die Betreuung eines pflegebedürftigen Angehörigen. Als nahe Angehörige nach dem Pflegezeitgesetz gelten: Großeltern, Eltern, Schwiegereltern, Stiefeltern, Ehegatten, Lebenspartner, Partner einer eheähnlichen oder lebenspartnerschaftsähnlichen Gemeinschaft, Geschwister, Ehegatten der Geschwister und Geschwister der Ehegatten, Lebenspartner der Geschwister und Geschwister der Lebenspartner, Kinder, Adoptiv- oder Pflegekinder, die Kinder, Adoptiv- oder Pflegekinder des Ehegatten oder Lebenspartners, Schwiegerkinder und Enkelkinder.

Wie sieht die Anwendung des Nachteilsausgleichs in der Praxis aus?

Ausgleichsmöglichkeiten für Prüfungsleistungen können die Verlängerung der Bearbeitungsfrist, eine Zulassung zum zweiten Prüfungstermin als Erstversuch oder in begründeten Einzelfällen auch eine alternative Prüfungsform sein.

Ein Nachteilsausgleich für Studienleistungen kann beispielsweise eine kurze Literaturzusammenfassung (bei Nichterfüllung der Anwesenheitspflicht) oder bei Nichterbringung eines Referats eine zusätzliche Hausarbeit bzw. eine Verschiebung des Referattermins sein.

Auch Studierende, die aus familiären Gründen nicht die erforderlichen 75 % der Teilnahme an einer Lehrveranstaltung erfüllen können, können beantragen, die Fehlzeiten durch eine andere Leistung auszugleichen (§ 93 Abs. 1 ZSP-HU).

Studierende, die aus oben genannten familiären Gründen darauf angewiesen sind, eine bestimmte Pflichtveranstaltung zu besuchen (Beispiel: alle anderen Lehrveranstaltungen liegen außerhalb der Kitaöffnungszeiten), können einen Antrag auf bevorzugte Platzvergabe stellen (§ 90-91 ZSP-HU). Dies gilt nur für Pflichtveranstaltungen, die im eigenen Fach belegt werden müssen. Bitte beachten Sie, dass aufgrund begrenzter Platzkapazitäten nicht alle Anträge auf bevorzugte Platzvergabe bewilligt werden können. Jedes Institut hat für die Platzvergabe ein eigenes Verfahren. Informieren Sie sich bitte rechtzeitig bei Ihrem Institut über den konkreten Ablauf.

 

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Graphik: Familienbüro
 
Wann, wie und wo beantrage ich den Nachteilsausgleich?

• Prüfungsleistungen

Sobald sich abzeichnet, dass Sie aufgrund familiärer Gründe nicht an einer vorgesehenen Prüfung teilnehmen oder eine Seminar- bzw. Abschlussarbeit nicht in der vorgegebenen Frist einreichen können, können Sie einen schriftlichen Antrag auf Nachteilsausgleich beim zuständigen Prüfungsausschuss stellen. Eine E-Mail ist als schriftliche Form ausreichend.

Je nach Prüfungsform schlagen Sie selbst einen Ausgleich vor.

Verlängerung von Bearbeitungsfristen: 

Familiäre Gründe können dazu führen, dass Sie eine Hausarbeit oder auch Ihre Abschlussarbeit nicht in der vorgegebenen Frist fertigstellen können. Abhängig davon, wieviel Zeit für die Bearbeitung durch Ihre familiären Aufgaben weggefallen ist, schlagen Sie eine Verschiebung der Abgabefrist um diesen Zeitraum vor.

Zulassung zu einer anderen Prüfungsform:

In begründeten Einzelfällen kann eine andere als die vorgesehene Prüfungsform vereinbart werden, diese muss jedoch gleichwertig sein. Wenn beispielsweise eine Prüfung im Labor den  Mutterschutzregelungen entgegensteht, muss der zuständige Prüfungsausschuss darüber abstimmen, ob eine gleichwertige Prüfung ohne Gefährdung von Mutter und Kind möglich ist. Dies kann u. a. eine theoretische Arbeit oder eine praktische Prüfung unter Verwendung unbedenklicher Substanzen sein.

Vereinbarung eines individuellen Prüfungstermins:

In begründeten Einzelfällen kann ein individueller Prüfungstermin vereinbart werden, die Entscheidung darüber ist jedoch immer individuell und vom jeweiligen Prüfungsausschuss zu treffen. Bitte beachten Sie, dass die Vereinbarung eines individuellen Prüfungstermins mit einem hohen organisatorischen Aufwand verbunden ist und eine Ausnahme darstellt.

• Studienleistungen

Anträge auf Nachteilsausgleich, die Studienleistungen betreffen, stellen Sie direkt bei Ihrer Dozentin bzw. Ihrem Dozenten. Neben einer mündlichen Abstimmung sollten Sie die Vereinbarung per E-Mail schriftlich festhalten.

Wie begründe ich den Antrag?

Anträge auf Nachteilsausgleich müssen immer gut und nachvollziehbar begründet sein. Schildern Sie konkret, warum Sie die Leistung nicht in der vorgesehenen Frist oder Form erbringen können und reichen Sie wenn möglich Nachweise ein.

Wie kann so ein Antrag aussehen?

Die Anträge können formlos sein. Ein Antrag auf Verlängerung der Bearbeitungszeit kann z. B. folgendermaßen formuliert werden:

Antrag auf Nachteilsausgleich - Fristverlängerung
Während des Bearbeitungszeitraums für die Hausarbeit XY hatte die Kita meines Kindes eine Woche geschlossen und keine andere Betreuung stand zur Verfügung. Ich beantrage laut Nachteilsausgleich § 109 ZSP-HU eine Verlängerung meiner Bearbeitungsfrist um eine Woche. Im Anhang finden Sie die Geburtsurkunde, sowie die Auskunft der Kita über die Schließzeiten.

Weiterhin haben einige Institute bereits Antragsformulare erstellt, die Sie nutzen können. Alternativ können Sie auch unser Formular für den Antrag auf Nachteilsausgleich (PDF) verwenden.