Humboldt-Universität zu Berlin - StudentInnenparlament

Beschlüsse des 28. und 29. StuPa

28. StuPa

Beschluss SP-28/01 Aufwandsentschädigung StuKi-Referat
Für das Referat für Studierende mit Kind wird für ein Jahr eine Aufwandsentschädigung in Höhe des BAföG-Höchstsatzes gewährt
Beschluss SP-28/02 Aufwandsentschädigung für die Mitglieder des Studentischen Wahlvorstands
Der Studentische Wahlvorstand erhält eine Aufwandsentschädigung in Höhe eines BAföG-Satzes je Mitglied (also viermal 853 €, d.h. 3.412 €) für den durchgeführten Wahlvorgang zum 28. StudentInnenparlament der HumboldtUniversität zu Berlin.
Beschluss SP-28/03 Rechte Gewalt an der HU 
Rechtsradikaler Professor Baberowski greift StuPa-Abgeordneten tätlich an: Nein zu rechter Gewalt an der Humboldt-Uni! 
Wir verurteilen den schwerwiegenden und gewaltsamen Eingriff in die diesjährigen Wahlen zum Studierendenparlament an unserer Universität. Der rechtsradikale Professor Jörg Baberowski, der den Lehrstuhl für die Geschichte Osteuropas innehat, zerstörte am 30. Januar etliche Wahlplakate der Liste International Youth and Students for Social Equality (IYSSE) an der HU Berlin, die mit mehreren Studierenden offiziell zur Wahl kandidierte. Ihr Spitzenkandidat Sven Wurm, der diesen Rechtsbruch beobachtete, dokumentierte den Vorfall auf Video [1]. Daraufhin wurde Baberowski gewalttätig und schlug Wurm das Mobiltelefon aus der Hand. Einem zweiten Studierenden drohte er: „Soll ich dir was in die Fresse hauen?“ Bereits zuvor hatte Baberowski wiederholt Studierende attackiert. Im vergangenen Herbst haben deshalb zwei Studentinnen aus dem RefRat eine Dienstaufsichtsbeschwerde gegen den rechtsradikalen Professor eingereicht, weil er sie als „unfassbar dumm“ und als „linksextreme Fanatiker“ diffamiert hatte. Wir solidarisieren uns mit den angegriffenen Studierenden und fordern die Universitätsleitung auf, ihre Unterstützung für den rechtsradikalen Professor zu beenden und Baberowski zur Rechenschaft zu ziehen! Studierende haben das Recht, ihre Wahlen abzuhalten, politisch zu diskutieren und rechtsradikale Dozierende zu kritisieren, ohne von diesen bedroht und geschlagen zu werden. Die Universität ist verpflichtet, den Studierenden ein sicheres Umfeld ohne Einschüchterung und Gewalt zu bieten. 
Beschluss SP-28/04 F StudKal
Das StuPa der HU beschließt hiermit die Finanzierung des StudKals für 2020/2021 in Höhe von maximal 4800 Euro.
Beschluss SP-28/05 Mein Freund ist Roboter
Zum Wintersemester 2020/2021 werden alle Studierenden und Lehrenden durch Roboter ersetzt.
Beschluss SP-28/06 Soli mit Belarus
Das StuPa spricht seine Solidarität mit den aktuell von Repressionen betroffenen, belarussischen Student*innen aus, die sich für eine Demokratisierung des Landes zu Gunsten sozialer Gerechtigkeit einsetzen. Es fordert die Respektierung der Universitäten als unabhängige Räume der Forschung und Lehre. Das Studierendenparlament fordert das Präsidium der HU auf, diese Unabhängigkeit auch an der Humboldt- Universität zu gewährleisten und jegliche Zusammenarbeit mit Repressionsbehörden (etwa in Form von Polizeieinsätzen oder Anzeigen gegen Studierende) einzustellen. Unter der Voraussetzung die Freiheit von Forschung und Lehre, von Studierenden und Angehörigen der Universität auf diese Weise zu schützen, wird das Präsidium der HumboldtUniversität aufgefordert im Rahmen seiner Möglichkeiten ein Zeichen zu setzen und unbürokratische Unterstützung anzubieten. Dies soll in Form einer zur Verfügungstellung von mindestens 20 Studienplätzen (fakultätsübergreifend) für o.g. Student*innen geschehen. Diese Plätze sollten zudem mit einer Zugangserleichterung bei den Sprachanforderungen (B1 Niveau ausreichend) ausgestattet sein. Eine Koordination mit dem Berliner Senat kann dies erleichtern und den Weg für ähnliche Programme an den anderen Berliner Universitäten frei machen
Beschluss SP-28/07 Universitätsgesetz 
1. Das Studierendenparlament beschließt:
Resolution: Solidarität mit den österreichischen Studierenden – nein zum geplanten Universitätsgesetz!
Eine Woche, nachdem die Grünen-nahe GRAS und die ÖVP-nahe Aktionsgemeinschaft in der Österreichischen HochschülerInnenschaft (ÖH) eine Koalition bildeten, nachdem die bisherige linke Koalition aus VSStÖ, GRAS und FLÖ an dem Unwillen der GRAS, Kritik der ÖH an der Regierung zu dulden, zerbrochen war, hat die türkis-grüne
österreichische Bundesregierung eine Novellierung des Universitätsgesetzes (UG) vorgestellt. Dabei ist u. a. geplant:
- Einführung einer Mindestleistung von 16 ECTS pro Jahr. Bei Nichterreichen droht die sofortige Exmatrikulation, sowie eine lebenslange Sperre für das Studium an dieser Universität.
- Abschaffung der Nachfrist: Wird das Studium nicht vor Semesterstart nicht fortgemeldet, erlischt künftig die Zulassung.
- Cooling-Off-Phase der Studieneingangs- und Orientierungsphase (STEOP) wird abgeschafft: Wird die STEOP im ersten Jahr nicht bestanden, kann dasselbe Studium nicht weiter studiert werden.
- Reduzierung der anzubietenden Prüfungstermine von derzeit drei auf lediglich zwei.
- Das Rektorat erhält Richtlinienkompetenzen in Curricula und damit in den Studienkommissionen: Angriff auf die Freiheit der Lehre.
- Vereinfachte Wiederwahl vom Rektorat: Der Einfluss des Ministeriums auf Rektorate wird dadurch noch einmal erhöht.
- Learning-Agreement-Verträge: Unis sollen künftig mit Studierenden privatrechtliche Verträge abschließen und sie so zu Leistungen privatrechtlich verpflichten können.
 
Die geplante Universitätsgesetznovelle stellt nach der Wiedereinführung der Studiengebühren einen weiteren Angriff auf die Studierenden, die Hochschuldemokratie und -autonomie sowie die Freiheit der Lehre dar. Faktisch hat die UG-Novelle zum Ziel, das Studium weiter zu elitarisieren und Studierenden ohne reiche Eltern das Studium erheblich zu erschweren. Das Studium wird noch mehr, als es bereits ist, im Sinne kapitalistischer Verwertungslogik umgeformt, das selbstbestimmte, kritische Befassen mit gesellschaftlichen Zusammenhängen wird systematisch verhindert, stattdessen sollen Studierende in Höchstgeschwindigkeit zur Verwertung im Betrieb geformt werden, und wer dazu nicht in der geforderten Geschwindigkeit in der Lage ist, sei es, weil sie:er wegen Zwangs zur Lohnarbeit, aus gesundheitlichen Gründen oder aus anderen Gründen dazu nicht in der Lage ist, fliegt raus. 
Die Studierendenschaft der HU verurteilt die geplanten Angriffe auf die Studierenden in Österreich und solidarisiert sich mit den von der Universitätsgesetznovelle betroffenen Studierenden in Österreich. In Anbetracht der zahlreichen studierendenfeindlichen Wissenschaftsministerien bzw. -senatsverwaltungen stellt die Studierendenschaft der HU mit Erschrecken, aber nicht überrascht fest, dass eine Übertragung der derzeit in Österreich erprobten Konzepte auf weitere Hochschulen nicht unrealistisch ist. Das Studierendenparlament der HU ruft alle Studierenden dazu auf wachsam zu bleiben und sich derartigen Entwicklungen entschlossen entgegenzustellen.
 
Beschluss SP-28/08 F Nachtragshaushalt 2020
Das StudentInnenparlament beschließt den 1. Nachtragshaushaltsplan 2020 der Studierendenschaft in den Kapiteln 33333 und 34444 in der vorliegenden Fassung.
Beschluss SP-28/09 F Haushalt 2021
Das StudentInnenparlament beschließt den Haushaltsplan 2021 der Studierendenschaft in den Kapiteln 33333 und 34444 in der vorliegenden Fassung.
Beschluss SP-28/10 Einrichtung einer Stelle im SSBS
 Das StudentInnenparlament richtet im RefRat zum 01.01.2021 eine Stelle à 40 Stunden pro Monat in Anlehnung an den TV Stud III zur Erhaltung der Enthinderungsberatung. Mit der Umsetzung wird der RefRat beauftragt
Beschluss SP-28/11: Einrichtung einer Stelle im SSBS
Das StudentInnenparlament richtet im RefRat zum 01.01.2021 eine Stelle à 40 Stunden pro Monat in Anlehnung an den TV Stud III zur Schaffung einer Antisemitismusberatung ein. Mit der Umsetzung wird der RefRat beauftragt.
Beschluss SP-28/12 Campuslizenzen für Studierende der Humanmedizin an der Charité
Der Fakultätsrat der Charité wird aufgefordert, die digitalen Lernangebote für Medizinstudierende zu verbessern, z.B. durch Apps.
Beschluss SP-28/13F Corona-Beihilfen für Erzieher*innen und Betreuer*innen beim Kinderladen "Die Humbolde"
Das Studierendenparlament beschließt die Zahlung von Coronabeihilfen an die Erzieher*innen und Betreuer*innen des Kinderladens Die Humbolde in Höhe von jeweils 1.100€. Für alle acht Erzieher*innen/Betreuer*innen ergibt sich damit ein Summe von 8.800€. 
Beschluss SP-28/14 F Haushalt HUch 2021
Das Studierendenparlament beschließt den Jahreshaushalt 2020 in Höhe von 10.000 € für die „HUch – Zeitschrift der studentischen Selbstverwaltung“.
Beschluss SP-28/15F Hedwig-Dohm-Haus: Haushalt 2021
Zur Finanzierung ihrer Aufgaben wird der IG Hedwig-Dohm-Haus für das Jahr 2021 ein Haushalt in Höhe von 5.000,00 Euro zur Verfügung gestellt.
Beschluss SP-28/16F Charité Chor Berlin: Haushalt 2021
Das Studierendenparlament beschließt den Jahreshaushalt 2020 in Höhe von 3640€ für den Charité Chor Berlin.
Beschluss SP-28/17 Änderung der Semesterticket-Satzung
Das Studierendenparlament der Humboldt Universität zu Berlin hat am 10. Dezember 2020 gemäß § 18a Absatz 4 des Gesetzes über die Hochschulen im Land Berlin (Berliner Hochschulgesetz – BerlHG) in der Fassung vom 26. Juli 2011 (GVBl. S. 378), zuletzt geändert durch Gesetz vom 17. Dezember 2019 (GVBl. S. 795), die Semesterticket-Satzung vom 02. November 2011 zuletzt geändert 07. November 2017 (AMBl. Nr. 46/2012) wie folgt geändert: 
Artikel I 
§ 1 Gegenstand (1) 
2 Die Preise für das Semesterticket betragen seit dem Sommersemester2017 193,80 EUR. Der Preis beträgt für das Sommersemester 2021 und Wintersemester 21/22 jeweils 199,80€ (Summe die dem VBB überwiesen wird), jedoch werden für die Studierenden weiterhin nur 193,80€ (Summe die Studierende zahlen müssen) fällig, der Differenzbetrag von 6€ pro Semester und Studierendem wird aus dem Landeshaushalt gezahlt. Diese Änderung tritt am Tage nach der Veröffentlichung im Amtlichen Mitteilungsblatt der Humboldt Universität zu Berlin in Kraft. 
Beschluss SP-28/18 Wahlen
Das StuPa fordert den studentischen Wahlvorstand auf, im Sinne der Gesundheit aller Studierender die Wahlen zum 29. Studierendenparlament im Januar 2021 auf einen Termin im Sommersemester 2021 zu verlegen. Angesichts der Pandemieentwicklung würde eine Urnenwahl im Januar ein erhebliches Gesundheitsrisiko für die Studierenden sowie Kontakte und Angehörige darstellen. Zudem ist eine demokratische Wahl mit Diskussionen und Wahlkampf unter Pandemiebedingungen nicht denkbar.
Beschluss SP-28/19 Digitalisierung in der StuPa-Arbeit -  Änderung der GeschäftsO und der WahlO
Artikel 1 – Änderung der Geschäftsordnung (GO)
§ 1.
§ 2 Abs. 2 GO wird ersetzt durch:
Die Einladung zu einer Sitzung des StuPa muss den Mitgliedern schriftlich
oder per E-Mail zugehen. Die Einladungen gelten als zugegangen, wenn sie
spätestens 7 Tage vor dem Sitzungstermin abgeschickt wurden. Für eine
schnelle Erreichbarkeit tragen die Mitglieder durch Angabe der aktuellen
Adresse und der aktuellen E-Mail-Adresse gegenüber dem Präsidium selbst
Sorge. Der Sitzungstermin ist bereits durch Aushang und per E-Mail an die
Mitglieder 14 Tage vor der Sitzung anzukündigen.
§ 2.
§ 2 Abs. 3 GO wird ersetzt durch:
Mit der Einladung sind die Tagesordnung, Vorlagen zur Beschlussfassung,
Anträge und Beratungsunterlagen zu versenden. Diese Unterlagen sollen in der
Regel per E-Mail zugestellt werden und können alternativ schriftlich zugestellt
werden.
§ 3.
§ 5 Abs. 1 S. 2 GO wird ersetzt durch:
Die Anträge müssen dem Präsidium in Textform und namentlich
gekennzeichnet unter Angabe einer Kontaktmöglichkeit spätestens 9 Tage, im
Falle finanzieller Auswirkungen 18 Tage vor dem Sitzungstermin vorliegen.
§ 4.
§ 7 Abs. 5 S. 4 GO wird ersetzt durch:
2
Das Fehlen wird nicht angerechnet, wenn sich das StuPa-Mitglied für die
jeweilige Sitzung schriftlich oder in Textform entschuldigt.
§ 5.
In den Schlussbestimmungen wird das Datum der letzten Änderung entsprechend
geändert.
Artikel 2 – Änderung der Wahlordnung (WahlO)
§ 1.
In § 6 Abs. 5 S. 2 WahlO wird nach dem Bulletpoint „Adresse“ ein neuer Bulletpoint
hinzugefügt:
E-Mail-Adresse.
§ 2.
§ 6 Abs. 5 S. 4 WahlO wird ersetzt durch:
Für jeden Wahlvorschlag ist eine Kontaktperson zu benennen, die über die
Angaben von Satz 2 hinaus auch eine Telefonnummer angeben soll.
Artikel 3 – Inkrafttreten
Die Änderungen in Artikel 1 treten nach der ersten Sitzung des 29.
Studierendenparlaments in Kraft; die übrigen Änderungen treten am Tage ihrer
Beschlussfassung in Kraft.
Artikel 4 – Umsetzung in der 29. Legislaturperiode des StuPa 2021/22
Das Präsidium wird beauftragt, die E-Mail-Adressen der neugewählten Mitglieder des
29. StuPa abzufragen. Die Mitglieder des 29. StuPa sind verpflichtet, dem Präsidium
eine E-Mail-Adresse im Sinne des Artikels 2 § 1 dieses Beschlusses auf Anfrage
mitzuteilen.
Artikel 5 – Umsetzung
Das Präsidium des Studierendenparlaments wird beauftragt, die so geänderte
Geschäftsordnung gem. § 11 Abs. 3 GO öffentlich zu machen und die Änderung der
Wahlordnung der StudentInnenschaft der Humboldt-Universität zu Berlin nach
Einholung der Bestätigung durch das Präsidium der Humboldt-Universität zu Berlin
gem. § 90 Abs.1 BerlHG im Amtlichen Mitteilungsblatt der Präsidentin bekannt zu
machen. Das Studierendenparlament bekräftigt die Auffassung, dass die
Wahlordnung vor diesem Beschluss zuletzt am 26.4.2018 geändert wurde.
3
Artikel 6 – Qualifizierte Mehrheit
Die Beschlüsse in Artikel 2, 3, 4, 5 sind auch dann wirksam, wenn keine
Zweidrittelmehrheit der gesetzmäßigen Mitglieder gem. § 3 Abs. 4 S. 3 Satzung, § 12
Abs. 2 GO dem Beschlussentwurf zustimmt.
 
Beschluss SP-28/20 Rock Your Life Berlin: Anerkennung als studentische Initiative
Der Verein ROCK YOUR LIFE! Berlin e.V. wird als Studentische Initiative aufgenommen.
Beschluss SP-28/21 „Deutsche Wohnen & Co. enteignen“
Die Verfasste Studierendenschaft unterstützt das Volksbegehren bzw. den Volksentscheid „Deutsche Wohnen & Co. Enteignen“. Die Wohnraum-Krise ist eine der drängendsten Fragen für Studierende. Indem das Studierendenwerk Berlin nur Wohnheimplätze für etwa sechs Prozent der Berliner Studierenden bereithält, sind nahezu alle Studierenden darauf angewiesen, sich auf dem regulären Wohnungsmarkt in Berlin eine Wohnung zu suchen. In den vergangenen Jahren sind die Mietpreise dabei erheblich gestiegen. Erst durch das MietenWoG („Mietendeckel“) konnte gegen den rasanten Anstieg der Mietpreise Abhilfe geschafft werden – doch dieses ist nur auf fünf Jahre befristet. Unklar ist zudem noch, ob die Landeskompetenz für das MietenWoG vom BVerfG bestätigt wird. Demgegenüber drohen auch für Berlin die Horrorpreise für studentischen Wohnraum, die bspw. Münchner Studierende bereits zahlen müssen: 800 Euro für ein 10 m2-WG-Zimmer ist dabei keine Seltenheit. 2018 kostete ein WG-Zimmer dabei in zehn Städten im Durchschnitt mehr als 400 Euro; nur in einer von 63 Städten reichte die BAföG-Wohnpauschaule für die Miete. 
 
Das BAföG sieht dabei nur 325 Euro in der Wohnpauschale vor – die Realität ist daher, dass Studierende das Geld für die Miete von den ansonsten auch zu knapp bemessenen Lebenshaltungskosten im BAföG abziehen müssen. Durch enge Vorgaben ist es überhaupt immer weniger Studierenden möglich, BAföG zu beziehen – zum Bezug von BAföG bzw. ALG II nicht-berechtigte Studierende stehen insoweit ebenfalls vor dem großen Problem der Wohnungsfinanzierung. 
• Die Verfasste Studierendenschaft der HU fordert daher die Anpassung des Wohngeldes im BAföG an die tatsächlichen Wohnungskosten. 
 
Allerdings ist es nur eine kurzfristige Lösung, lediglich die Wohnpauschale zu erhöhen, und so faktisch die profitorientierten Wohnungskonzerne zu subventionieren. Langfristig müssen daher im Interesse der Studierenden durch staatliche Maßnahmen die Mietpreise insgesamt gesenkt werden. Aus Sicht der Verfassten Studierendenschaft der HU führt daher unter Berücksichtigung auch des Mietendeckels (s. o.) kein Weg an der Sozialisierung von Wohnraum vorbei. Durch den voraussichtlich 2021 zur Abstimmung stehenden Volksentscheid „Deutsche Wohnen & Co. enteignen“ könnte erstmals nach dem Sozialisierungsartikel des Grundgesetzes flächendeckend Wohnraum sozialisiert werden. 
• Die Verfasste Studierendenschaft der HU unterstützt daher das Volksbegehren bzw. den Volksentscheid „Deutsche Wohnen & Co. enteignen“ und ruft alle stimmberechtigten Studierenden der HU zur Stimmabgabe für die Annahme des Volksbegehrens und für die Annahme des Volksentscheidsauf. Die Verfasste Studierendenschaft der HU fordert unabhängig von der Annahme des Volksbegehrens auch den Senat von Berlin auf, einen Gesetzentwurf zur Sozialisierung von Wohnraum in Berlin zu erarbeiten und im Abgeordnetenhaus von Berlin einzubringen. 
 
Um das Volksbegehren bzw. den Volksentscheid „Deutsche Wohnen & Co. enteignen“ bzw. die Kampagne zudem bei dessen Arbeit zu unterstützen, hat sich ein hochschulübergreifendes Aktionsbündnis gegründet. Das Bündnis soll insbesondere zum Aufbau einer Sammelstruktur an der Universität führen und durch Aktionen, Informationsund Bildungsformate versuchen, das Thema der Wohnungsnot und Lösungsansätze wieder stärker in den politischen Diskurs an der Universität zu platzieren. 
• Die Verfasste Studierendenschaft der HU unterstützt das hochschulübergreifende Aktionsbündnis und ruft alle interessierten Studierenden auf, sich an dem Bündnis zu beteiligen.
 
Beschluss SP-28/22 HUI-Haushalt 2021
Die HumboldtInitiative – offenes Forum für Ideen, Initiativen und Projekte –
beantragt für das Jahr 2021 folgenden Haushalt in Höhe von € 16000:
 
1. Offene Ideen-, Initiativen- und Projektförderung 1000€
2. Veranstaltungsreihen, Schaffung v. Prototypen u. Infrastruktur für die Arbeit anderer Projekte u. Initiativen 3000 €
„Lesezeichen 10. Mai“, „Flurgalerie“, „Zum Stand der Dinge“, „Lokalrunde“, „Lesehalle“ u.a.
3. Unterstützung der Arbeit des Kranich-Go-Klubs 1000 €
Spielabende, Unterricht und Turniere 
4. Ersatz und Neubeschaffung von Technik und Werkzeugen 4000 €
Einrichtung einer offenen Werkstatt, Schaffung einer „Testbench“ für die Erprobung von Hard- und Software, Pool für Nachnutzung insbes. freier Software 
5. Umsetzung in das Hedwig-Dohm-Haus 5000 €
Beschaffung von spezifischen Einrichtungsgegenständen und Einbauten, Ausstattung Inikeller, Hoch- schulpolitisches Archiv, Studio und Schnitt, Multimediatechnik, Digitale Lern- und Kommunikations- plätze und andere digitale Infrastruktur, 
6. Informations- und Öffentlichkeitsmaterialien, Websites, Bücher 2000 
Es wird beantragt, dass die Mittel jeweils bis zu € 3000 gegenseitig deckungsfähig sind. 
 
Beschluss SP-28/23: Initiativantrag
Das Studierendenparlament fordert das Präsidium der HU auf, sofortige und umfassende Maßnahmen zu ergreifen, um die Widrigkeiten der Covid-19 Pandemie aufzufangen und besonders durch Care-Arbeit und andere Belastungen betroffene Studierende zu unterstützen. Dafür sollen die Maßnahmen zur Hemmung der Bearbeitungszeiten für Haus- und Abschlussarbeiten, die Rücktrittsmöglichkeit bis unmittelbar vor Prüfungsbeginn und die allgemeine Verpflichtung alternative Prüfungsformen und -termine in Anspruch zu nehmen vom Sommersemester sofort wieder in Kraft treten. 
Das Studierendenparlament fordert das Studierendenwerk und die 13 Begabtenförderungswerke auf, die am 11. Dezember durch Michael Müller unterzeichnete Verordnung sowie in deren Zusammenhang stehende Dienstanweisungen/Verwaltungsvorschriften sofort im Sinne der betroffenen Studierenden auszulegen und die Finanzierung um die durch die Pandemie betroffenen Semester zu verlängern. Nur so wird der von Müller geäußerten Absicht Rechnung getragen, die Förderungsansprüche der BAföG- und Stipendienbeziehenden Studierenden, die durch die Pandemie länger studieren müssen, zu erhalten. 
Das Studierendenparlament fordert das Bundesministerium für Bildung und Forschung auf, das Rundschreiben Nr. 32/2020, mit dem es das Studierendenwerk Berlin angewiesen hat, die Regelstudienzeitverlängerung nach § 126a BerlHG nicht umzusetzen, unverzüglich zurückzunehmen. 
Das Studierendenparlament fordert den Berliner Senat daher auf, auf Landesebene § 126a BerlHG und die Verordnung vom 11.12.20 endlich konsequent durchzusetzen, sodass das laufende Semester und das vergangene Sommersemester auch dann als Nullsemester gewertet oder auf die Regelstudienzeit auch dann aufgeschlagen werden, wenn sich die Studierenden nicht mehr innerhalb der Regelstudienzeit befinden. Wir erwarten dazu auch von den Parteijugenden und insbesondere den Jusos, sich gegenüber dem Senat und der Wissenschaftssenatsverwaltung dafür einzusetzen. 
Um betroffene Studierende zu unterstützen gegen diese unzulässige Benachteiligung vorzugehen, stockt das Studierendenparlament den Nothilfefonds um 50.000 € auf. Das soll Studierenden das Einlegen von Rechtsmitteln ermöglichen und finanzielle Härten abfangen. Nachzuweisen hierfür ist die pandemiebedingte Mehrfachbelastung orientiert an den nach BAföG zulässigen Gründen.

 

29. StuPa

Beschluss SP-29/01 Ding Dong the with is dead - Forderungen der Student:innenschaft an eine neue Universitätsleitung
Die Student:innenschaft der Humboldt-Universität hat Grund zum Feiern. Nach fünfeinhalb Jahren hat Prof. Dr.-Ing. Dr. Sabine Eike Kunst am 26. Oktober ihren Rücktritt zum Ende des Jahres 2021 angekündigt. Ihre Begründung: Die Änderungen des BerlHG (insbesondere die Neufassung des § 110 BerlHG) „gefährden die exzellente Weiterentwicklung der Humboldt-Universität und in der Konsequenz den Wissenschaftsstandort Berlin“.1 Die (bald ehemalige) Präsidentin der HumboldtUniversität tritt also deshalb zurück, weil sie eine zumindest teilweise Verbesserung der ausbeuterischen Beschäftigungsstrukturen im Wissenschaftssektor nicht mittragen möchte. Dass Sabine Kunst nichts von fairen Beschäftigungsverhältnissen an der Universität hält, hat sie allerdings schon etliche Male zuvor klargestellt, etwa durch die rechtswidrigen TVStud Beschäftigungsverhältnisse in NICHT-wissenschaftlichen Bereichen.2 
Doch nicht nur Sabine Kunsts Abneigung gegenüber fairen Arbeitsbedingungen, auch ihre diversen Angriffe auf die Student:innenschaft3 und ihre rechtswidrige Wiederwahl in diesem Jahr4 machen ihren Rücktritt längst überfällig. 
Für die Student:innenschaft der HU ist der Rücktritt von Sabine Kunst einerseits Anlass, die Forderung nach dem Rücktritt des Vizepräsidenten für Haushalt, Personal, und Technik, Dr. Ludwig Kronthaler, zu bekräftigen, der sich stets hinter die repressiven Maßnahmen der Universitätsleitung gestellt hat. Andererseits bietet er Anlass, unsere Forderungen an den:die neue:n Präsident:in der Humboldt-Universität zu artikulieren: 
    1. Keine staatlichen Repressionsorgane auf dem Campus Die (bald ehemalige) Präsidentin hat keine Gelegenheit ausgelassen, staatliche Repressionsorgane wie die Polizei gegen ihre eigenen Studierenden einzusetzen. Jüngstes Beispiel ist etwa die polizeiliche Räumung des Instituts der Sozialwissenschaften am 24. Oktober 2019 zur Unterbindung studentischen Protests und später auch zur Unterbindung einer studentischen Vollversammlung anlässlich des türkischen Angriffskrieges in Rojava, inklusive der Einrichtung einer erkennungsdienstlichen Behandlungsstelle der Polizei im Foyer des Instituts.5 Dabei ist klar: Jegliche Präsenz staatlicher Repressionsorgane, wie der Polizei, ist ein eklatanter Eingriff in die Freiheit von Wissenschaft und Forschung und in die Hochschulautonomie. Wir fordern die neue Universitätsleitung dazu auf, keine Polizeipräsenz auf dem Campus zu dulden. 
    2. Vorgehen gegen faschistische Professoren Die Student:innenschaft der HU Berlin fordert die neue Universitätsleitung auf, endlich gegen faschistische Professoren, wie zum Beispiel Jörg Baberwoski vorzugehen. Denn nicht nur sein Gedankengut stellt eine Gefahr für die Freiheit von Wissenschaft und Forschung dar, er schreckt auch vor Beleidigungen6 und Gewalt7 gegenüber Studierenden nicht zurück. Frau Kunst sah offenbar keinen Anlass, die Studierenden zu beschützen, sondern ist bis heute untätig geblieben8 und zeigte in den Sitzungen des Akademischen Senats sogar Verständnis für das Agieren von Baberowski.9 
3. Entfristung aller wissenschaftlich Beschäftigten und Überführung in einen gemeinsamen Tarifvertrag Eine neue Universitätsleitung muss endlich eine Entprekarisierung aller Beschäftigungsverhältnisse an der Humboldt-Universität vorantreiben. Dazu zählt nicht nur die konsequente Anwendung der neuen gesetzlichen Vorgaben zur Entfristung von PostDocStellen, sondern auch eine Überführung aller Beschäftigten in einen gemeinsamen Tarifvertrag. Die Ansicht der scheidenden Präsidentin, Exzellenz lasse si
ch nur mit Ausbeutung der Beschäftigten erreichen, soll durch eine neue Universitätsleitung endlich aufgegeben werden. 4. Zusammenarbeit mit der Student:innenschaft, Mittelbau und MSTV Das Kunst-Kronthaler-Präsidium ist verantwortlich für das vergiftete Diskussionsklima an der Humboldt-Universität. Statusgruppenvetos wurden ignoriert und die studentische Anwesenheit bei Gremiensitzungen wurde massiv behindert. Mehrmals wurde die verfasste Student:innenschaft verklagt, unter anderem weil sie keine Namenslisten ihrer Referent:innen an die „Alternative für Deutschland“ rausgeben wollte.10 Wir wünschen uns eine neue Universitätsleitung, die die Belange aller Statusgruppen anerkennt und respektiert und konstruktiv mit ihnen zusammenarbeitet. 
5. Eintreten für eine demokratische Hochschule Auf gesetzgeberischer Ebene soll sich die neue Universitätsleitung für ein Ende der professoralen Allmacht an der Humboldt-Universität einsetzen und erste dahingehende Maßnahmen – soweit zulässig – nach § 7a BerlHG umsetzen. Als erster Schritt sollte die Viertelparität zum Grundsatz in allen Gremien werden. In Gremien, die besonders die Belange einer Statusgruppe betreffen, beispielsweise der Kommission des Akademischen Senats für Lehre und Studium, sollte sich diese besondere Betroffenheit weiterhin widerspiegeln. 
Langfristig soll sich die neue Universitätsleitung für die Abschaffung der präsidialen Leitungsstruktur einsetzen. Dieses soll durch ein Rätesystem ersetzt werden, in dem alle Statusgruppen gleichberechtigt vertreten sind. 
 
Das Studierendenparlament legt Frau Kunst dringend nahe, nach ihrem Rücktritt ausschließlich ihren Ruhestand zu genießen und kein neues politisches Amt, insbesondere nicht Wissenschaftssenatorin/-ministerin eines Landes oder des Bundes oder Präsidentin einer Universität, anzustreben.
 
10 Fn. 3.   
    
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